Suchfunktion
Orientierung
Eingangsbereich
Erste Ortientierung beim Betreten des Gebäudes entnehmen Sie aus den bereitgestellten Wegweisertafeln in der Eingangshalle, die Sie über die Bediensteten und einzelnen Abteilungen informieren. Daneben erhalten Sie erste Auskünfte über das vorhandene Servicecenter im Eingangsbereich des Gerichts, ein Infoschalter direkt zum Wachtmeisterzimmer, (Herr Merk, Telefon 07581/4830-0). Von dort aus werden Sie gegebenfalls auch zu den einzelnen Abteilungen weitergeleitet. Vor dem Wachtmeisterzimmer sind auch Postfächer für die ortsansässigen Rechtsanwälte eingerichtet. Über Schaukästen können Sie sich über Gerichtstermine und sonstige Bekanntmachungen informieren. Dort sind auch veröffentlicht alle Tagesordnungen über Straf-, Zivil- und Familiensachen und etwaige Zwangsversteigerungstermine beim Amtsgericht Ravensburg.
Eine Gerichtszahlstelle ist beim Amtsgericht Bad Saulgau nicht vorhanden. Barzahlungen sind daher nicht möglich. Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden sind unbar zu leisten. Zahlungen in gerichtlichen Verfahren betreffend das Amtsgericht Bad Saulgau sind ausschließlich unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichen / Geschäftsnummer und der Buchungsnummer 9876070100008 über das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg bei der Baden-Württembergischen Bank Karlsruhe einzuzahlen (Konto-Nr. 746 95345 05, BLZ 600 501 01, BIC:SOLADEST600, IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05).
Wartebereich sind die Flure, sowie das Zeugenzimmer. Für Anhörungen von Kindern in Familiensachen ist ein Kinderzimmer/Spielzimmer vorhanden. Parteien und Zeugen werden über Lautsprecher in den jeweiligen Sitzungssaal gerufen. Zeugen haben einen Antrag auf Entschädigung für Fahrtkosten und eventuellen Verdienstausfall nach dem Vernehmungstermin schriftlich einzureichen. Die Zeitspanne der Auszahlung auf das vom Zeugen angegebene Konto durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg beträgt in der Regel nur wenige Tage. Barauszahlungen sind grundsätzlich nicht möglich. Der Entschädigungsanspruch verjährt in 3 Monaten und muss deshalb binnen 3 Monate nach dem Terminsende bei Gericht eingegangen sein damit der Anspruch nicht erlischt. Zeugenentschädigungsantrag
Das Amtsgericht verfügt über drei Sitzungssäle in denen der Großteil der Verhandlungen abgehalten wird. Einige Verhandlungen und Termine werden jedoch auch in den Dienstzimmern der Richter und Rechtspfleger durchgeführt. Sollten Sie zu einem Termin geladen sein, beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihren Ladungen und den aktuellen Aushang an der Gerichtstafel. Sitzungssäle
Beim Amtsgericht können Prozesserklärungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zu Protokoll der Urkundsbeamten der Geschäftsstellen erklärt werden. Klären Sie dies im Einzelfall mit der für Ihre Angelegenheit zuständigen Serviceeinheit ab (siehe Aktenzeichen/Geschäftsnummer).
OGV'in Liebhardt, OGV'in Zimmerer und OGV Hecht halten Ihre Sprechzeiten im Amtsgerichtsgebäude ab. Die Büroanschriften lauten: OGV'in Liebhardt, Schützenstraße 14, 88348 Bad Saulgau (Sprechzeiten: Dienstag 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr und Donnerstag: 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, Telefon 07581/4830-11) und OGV Hecht, Schützenstraße 14, 88348 Bad Saulgau (Sprechzeiten Dienstag 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr, Telefon 07581/4830-11). OGV'in Zimmerer, Schützenstraße 14, 88348 Bad Saulgau (Sprechzeiten: Montag 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr und Mittwoch 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, Telefon: 07581/4830-11). Die Gerichtsvollzieher arbeiten organisatorisch selbständig, sie sind aber dem Amtsgericht ihres jeweiligen Dienstbezirkes zugeordnet.
Zuständigkeit
der Gerichtsvollzieher