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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Bad Saulgau ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt. Als Vollstreckungsgericht ist es neben dem seit 2013 eingerichteten zentralen Vollstreckungsgericht noch zuständig für einen Teil der mit Vollstreckungssachen zusammenhängenden Tätigkeiten, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat. Nährere Angaben zur Aufgabenverteilung zwischen dem 'zentralen Vollstreckungsgericht' beim Amtsgericht Karlsruhe und dem noch beim Amtsgericht Bad Saulgau verbliebenen 'dezentralen Vollstreckungsgericht' finden sie auf der homepage des Amtsgericht Karlsruhe. Weiter ist das Amtsgericht Bad Saulgau als Nachlassgericht zuständig, wenn der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Bad Saulgau hatte.
Bitte beachten: Für Jugendschöffengerichtssachen, Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen gilt die besondere Zuständigkeit des Amtsgericht Ravensburg. Für das Landwirtschaftsgericht ist das Amtsgericht Biberach zuständig. Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister und Genossenschaftsregister ist beim Amtsgericht Ulm -Registergericht- zentralisiert. Für Grundbuchsachen ist das Grundbuchamt Ravensburg zuständig.
Für Mahnverfahren (maschinelle Bearbeitung) ist das Amtsgericht Stuttgart -Mahnabteilung- als zentrales Mahngericht zuständig.
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Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".