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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Bad Saulgau ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Beim Amtsgericht wird außerdem das
Güterrechtsregister geführt. Als Vollstreckungsgericht ist es neben dem seit 2013 eingerichteten zentralen
Vollstreckungsgericht noch zuständig für einen Teil der mit Vollstreckungssachen zusammenhängenden
Tätigkeiten, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat. Nährere Angaben zur Aufgabenverteilung
zwischen dem 'zentralen Vollstreckungsgericht' beim Amtsgericht Karlsruhe und dem noch beim Amtsgericht Bad Saulgau verbliebenen
'dezentralen Vollstreckungsgericht' finden sie auf der homepage des
Amtsgericht Karlsruhe. Weiter
ist das Amtsgericht Bad Saulgau als Nachlassgericht zuständig, wenn der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt im
Bezirk des Amtsgerichts Bad Saulgau hatte.
Bitte beachten: Für Jugendschöffengerichtssachen,
Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen gilt die besondere Zuständigkeit des Amtsgericht
Ravensburg. Für das Landwirtschaftsgericht ist das
Amtsgericht
Biberach zuständig. Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister und Genossenschaftsregister ist
beim
Amtsgericht Ulm
-Registergericht- zentralisiert. Für Grundbuchsachen ist das
Grundbuchamt Ravensburg
zuständig.
Für Mahnverfahren (maschinelle Bearbeitung) ist das Amtsgericht Stuttgart -Mahnabteilung- als zentrales Mahngericht
zuständig.
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Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
