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Dienstzeiten / Bereitschaftsdienst
Das Gebäude des Amtsgerichts Bad Saulgau ist geöffnet:
Montags bis Donnerstags |
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Freitags |
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Sowie bei öffentlichen Verhandlungen jeweils bis Sitzungsende.
Bitte beachten Sie, dass beim Amtsgericht Bad Saulgau die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Am besten erreichen Sie uns während der Kernarbeitszeiten:
Montags bis Donnerstags |
9:00 Uhr bis 11:30 Uhr 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Freitags |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Termine sollten Sie möglichst mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter vorher vereinbaren.
Das Amtsgericht Bad Saulgau selbst hält keinen Bereitschaftsdienst ab. An Wochenenden und Feiertagen ist für die allerdringlichsten Fälle ein Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Ravensburg eingerichtet. Der zuständige Bereitschaftsdienst kann über das Polizeirevier Bad Saulgau (Telefon: 07581/482-0) erfragt werden. Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet. Der diensthabende Richter ist über die Polizei in Bad Saulgau zu erreichen. In dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Bad Saulgau, Hauptstr. 119, 88348 Bad Saulgau (Telefon: 07581/482-0). Die Polizei verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Gerichts.